Ich suche dich.
Du: ca. 35 Jahre, Mantel in hellen Erdtönen, dunke Hose, Handtasche eines bekannten Herstellers.
Gestern in der U3 bist du mir direkt aufgefallen. Unsere Blicke trafen sich, mein guter Trainingsanzug von LIDL scheint dich erregt zu haben, schließlich hast du deine Hand vor deinen Mund gehalten, damit ich dein erotisches Lächeln nicht bemerke.
Hatte dir noch "Marmor, Stein und Eisen bricht" zugerülpst, jedoch hast du wohl grad gebetet, zumindest hörte ich ein "oh mein Gott".
Ich wollte dich ansprechen und auf ne Fritte bei Kalle einladen, jedoch bist du mir zuvorgekommen. Du hast mich angesehen und bist schnell ausgestiegen. Deine Aufforderung habe ich verstanden und bin dir gefolgt.
Mit Hilfe meines 5,0 Export habe ich "Ti Amo" geträllert, während du mich durch den Park gelockt hast. Du bist stehen geblieben, um dich zurecht zu machen, jedoch hast du versehentlich dein Parfum in meine Augen gesprüht, was sehr brannte, der Geruch deines Parfums erinnerte mich an Pfeffersteak. Offensichtlich tat es dir leid und du bist weggerannt, während du nach Hilfe gerufen hast, damit ich schnell ins Krankenhaus komme.
Leider habe ich danach nichts mehr von dir gehört.
Vielleicht bist du aber in dieser Gruppe und magst dich bei mir melden. Falls dir Fritten nicht schmecken, könnte ich Fischstäbchen machen und bei den gemeinsamen Zigaretten stopfen am Fliesentisch gucken wir dann zusammen Richterin Salesch - Best of.
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Strafbarkeit bei Urheberverletzung
Eine Urheberrechtsverletzung kann neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche auch strafrechtliche Folgen haben. Der Verletzte kann gemäß § 106 Abs. 1 UrhG Strafanzeige wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erstatten. Auf dieses Vergehen steht Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
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